Auftrag
Privates Eigentum bedeutet persönliche und unternehmerische Freiheit; die Freiheit individuell zu entscheiden, und Kreativität zu entfalten.
Ein Bündnis für Vernunft und Gerechtigkeit
Eigentum und Freiheit
Unser Grundgesetz gewährleistet Eigentum und Erbrecht. Dies bedeutet vor allem persönliche und unternehmerische Freiheit, die wir gegen Versuche, sie einzuschränken und auszuhöhlen, verteidigen. Eigentum verpflichtet aber auch. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen - für uns täglich geübte Praxis.
Grund und Boden ist für uns kein Spekulationsobjekt, sondern unsere Lebensgrundlage.
Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, schlossen sich die Landesverbände auf Bundesebene zur "Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände e.V." zusammen.
Die gemeinsame Arbeit hat eine breite Basis:
In den Bundesländern werden die Eigentumsinteressen von den Landesverbänden wahrgenommen. Am Sitz von Parlament und Regierung in Berlin vertritt unser Bundesverband unsere Interessen. Auch auf europäischer Ebene sind wir aktiv.
Um Entscheidungen auf breiter Basis vorzubereiten, werden die Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes, der Arbeitsgemeinschaft der Waldbesitzerverbände, des Zentralverbandes Haus und Grund, des Deutschen Jagdschutzverbandes, des Gesamtverbandes der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände und der Deutschen Burgenvereinigung mit einbezogen.
Außerdem bestehen enge Kontakte zu den Verbänden der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks.
Zielgerichtete Aktivitäten - unser Weg zum Erfolg
Durch eine Flut von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen werden die Rahmenbedingungen für land- und forstwirtschaftliche Eigentümer immer schwieriger. An dieser Tatsache wird auch der Prozeß der europäischen Einigung nichts ändern können - im Gegenteil!
Überall, wo unser Grund und Boden, unsere Häuser mit Inventaren und Archiven als Vermögenswert beeinträchtigt werden, setzen wir uns ein:
- bei enteignenden Eingriffen durch die öffentliche Hand;
- bei Natur- und Bodenschutz ohne den Eigentümer;
- bei eigentumsfeindlicher Steuergesetzgebung.
Die kontinuierliche Arbeit der Grundbesitzerverbände hat sich in der Vergangenheit in vielen Bereichen ausgezahlt. Es sind weniger spektakuläre Aktionen als vielmehr die Erfolge unserer Politik der kleinen Schritte, die unseren Mitgliedern zugute kommen.
Wir führen Gespräche mit verantwortlichen Politikern, leitenden Beamten und Vertretern der Wissenschaft, um die Interessen unserer Mitglieder voranzubringen, sei es in Berlin, Bonn, Karlsruhe, Brüssel oder Straßburg.
Wir beraten unsere Mitglieder im Rahmen der Verbandssatzung. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sind Instrumente, unsere Ziele zu erreichen.
Gegen staatliche Willkür und Bevormundung - für faire Partnerschaft
Wir sehen Handlungsbedarf dort, wo der Staat Beschränkungen des Eigentums einseitig festschreibt.
Wir setzen uns ein für:
- den Vorrang der Baulandentwicklung durch städtebauliche Verträge statt Enteignungen mit begrenzter Entschädigung;
- die zufriedenstellende Berücksichtigung der Eigentümerinteressen bei der Ausweisung ökologischer Ausgleichsflächen;
- die Verhinderung von Planungswertabschöpfungen;
- die Verbesserung der steuerlichen Situation beim städtebaulichen Vertrag in Abgrenzung zum gewerblichen Grundstückshandel;
- die Rückgabe des Privateigentums, das sich illegitim in Staatsbesitz befindet;
- die Interessen privater Denkmaleigentümer.
Naturschutz ja - aber mit Vernunft und Augenmaß!
Im Bereich Natur- und Umweltschutz stehen die Natur- und Bodenschutzgesetze, die Schutzgebietsausweisungen und Fragen der Enteignungspraxis im Mittelpunkt unserer Arbeit. Hier gilt es, überzogene Forderungen abzuwehren und einen vernünftigen Ausgleich zu finden.
Wir setzen uns im Natur- und Bodenschutz ein für:
- die Verteidigung des Eigentums gegen ausufernde Sozialpflichtigkeit;
- die Verbindung von Ökologie mit Ökonomie;
- den Vorrang des Vertragsnaturschutzes vor behördlichen Eingriffen und Verordnungen;
- angemessene Entschädigungen bei Enteignungen und bei enteignungsähnlichen Eingriffen;
- den Ausgleich von Ertragseinbußen bei schutzbedingten Nutzungsbeschränkungen;
- die Kooperation der gewerblichen Wirtschaft mit der Land- und Forstwirtschaft;
- Bodenschutz in konsequenter Anwendung des Verursacherprinzips.
Zu hohe Steuern gefährden die Substanz des Eigentums
Im Steuerrecht widmen wir uns vordringlich den Bereichen Grundbesitzabgaben, Erbschaftsteuern, Forstbesteuerung und Denkmalbesteuerung.
Dazu gehören:
- Ertragsbewertung des Grundbesitzes, Abzugsfähigkeit von Pensionsverpflichtungen bei der Erbschaftbesteuerung, Einbeziehung von Liefer-, Brenn- und anderen Rechten in den Ertrags- bzw Einheitswert;
- Verhinderung von Abgaben auf planungsbedingte Wertsteigerungen;
- besondere Steuersätze bei Kalamitätsnutzung des Waldes und steuerliche Erleichterungen bei Forstkatastrophen gemäß Forstschädenausgleichsgesetz;
- Abzugsfähigkeit und Sonderabschreibungen der Aufwendungen zur Denkmalerhaltung.
Europa bietet Chancen - es gilt, sie zu nutzen!
Im Zuge der europäischen Einigung kommen auf land- und forstwirtschaftliche Grundbesitzer neue Aufgaben und Möglichkeiten, aber auch Gefahren zu.
Deshalb haben sich die nationalen Grundbesitzerverbände in der European Landowners Organization (ELO) mit Sitz in Brüssel zusammengeschlossen. Die ELO vertritt die Grundeigentümer europaweit.
Wir intervenieren gemeinschaftlich gegen EU-Regelungen, die Eigentum oder Ertrag gefährden!
Wir machen uns stark für Ihre Interessen...
in Fachtagungen mit Experten zu allen wichtigen Problemen und in Seminaren für junge und angehende Eigentümer.
Wir informieren die Mitglieder regelmäßig über wichtige Entwicklungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Gebiet des Zivil-, Verwaltungs- und Steuerrechts.
- Wir versuchen, Einfluß auf die einschlägige Gesetzgebung zu nehmen.
- Wir pflegen dafür Verbindungen zu den jeweiligen Entscheidungsgremien und -personen.
- Wir unterhalten Kontakte zu Parteien, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und zur Presse.
- Wir nutzen die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und den Kontakt untereinander.

