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„Romantik, Realismus, Revolution – Das 19. Jahrhundert“

Einsatz der privaten Eigentümer für Erhalt von Denkmalen unverzichtbar!

Die Erhaltung des kulturellen Erbes unseres Landes ist von hoher und dabei ganz besonders auch identitätsstiftender Bedeutung für alle Teile der Gesellschaft. Das Zusammenspiel aller Kräfte in Gesellschaft, Politik und staatlicher Administration ist zur Bewältigung dieser nationalen Aufgabe gefragt und somit ist Denkmalschutz und Denkmalpflege auch eine wesentliche Verpflichtung aller Bürger unseres Landes.

Im Bewusstsein ihrer Verantwortung nehmen diese Verpflichtung jedes Jahr wieder besonders die privaten Eigentümer historischer Bauten und Gesamtanlagen, Gärten und Parks, wahr und leisten damit einen erheblichen Teil zur Bewahrung und Pflege des Kulturerbes. „Die Leistungen dieser Bürger sind für die Kultur unseres Landes von unschätzbarer  Bedeutung, befinden sich doch ca. 80% des vom Denkmalschutz geschützten Kulturerbes in privater Hand.“ erklärte Klaus v.Heimendahl, Sprecher der APD.

Wie in jedem Jahr öffnet eine Vielzahl privater Eigentümer am europaweit begangenen Tag des offenen Denkmals ihr „Kleinod“ für jeden Bürger und gibt auch damit ein Zeichen für den hohen Wert des Kulturerbes in unserem Land und die Wichtigkeit seiner Erhaltung.

Im Schwerpunktthema dieses Jahres spiegeln sich besonders die Umbrüche im politischen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Leben des 19. Jahrhunderts in Deutschland wider. Diese politische und gesellschaftliche Entwicklung und der damit Hand in Hand gehende technisch-wissenschaftliche Wandel mit seinen teilweise tiefgreifenden Veränderungen gerade auch in der Baukultur, wird an den vielen privaten historischen Bauten und Gesamtanlagen, aber ebenso in zahlreichen in privater Hand befindlichen früheren Industrie- und Wirtschaftsbauten dem Besucher erklärt werden. „Dabei werden auch die von den privaten Eigentümern zu leistenden hohen Lasten der Erschließung und Erhaltung des Kulturerbes aufgezeigt,“ hebt v.Heimendahl hervor.

Der Tag des offenen Denkmals am 11. September 2011 bietet  Gelegenheit, Parlamente und Regierungen an ihren Teil der gesetzlichen Verpflichtungen zu erinnern. Diese Forderung gilt in besonderem Maße für die Gesetzgebung im Bereich der Denkmalschutzgesetze und des Steuerrechtes, in denen der Gedanke des Eigentums erhalten und gestärkt bleiben muss. Nur wenn die staatliche Unterstützung des privaten Denkmaleigentümers durch die Gesetzgebung uneingeschränkt gewährleistet bleibt, werden Erhaltung und Pflege des Kulturerbes durch den Bürger als Denkmaleigentümer wie bisher möglich sein! Nur so können die unwiederbringlichen Zeugnisse deutscher Geschichte - und darüber hinaus einer für ganz Europa wichtigen Kulturlandschaft - in ihren Teilen bewahrt werden.

Deutschland mit seinem unvergleichlichen Reichtum an Denkmälern hat die Pflicht, im Denkmalschutz vorbildlich zu sein. Die privaten Eigentümer wollen ihren Teil wie bisher dazu beitragen.

09. September 2011